ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


§ 1 Geltungsbereich

1.1.

The Green Social GmbH, geschäftsansässig: Wuppertaler Straße 207, 45549 Sprockhövel (nachfolgend: „Agent“ genannt) versteht sich als Marketing-Agentur, die als externer Dienstleister für Unternehmen aus der „grünen Branche“ (vornehmlich Garten- und Landschaftsbau) das Marketing übernimmt. Durch identische Leistungen für in Wettbewerb stehende Unternehmen entsteht für diese ein Mehrwert, der alleine nicht erzielbar ist. Dabei profitieren die Unternehmen davon, dass der Agent selbst in der Zielbranche tätig ist und seine diesbezüglichen Erfahren und Erkenntnisse einfließen läßt. Das genaue Leistungsangebot des Agenten ist in §3 dieser AGB aufgeführt.

1.2.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für das Vertragsverhältnis mit einem Kunden (im folgenden „Partner“ genannt“), der das Geschäft als Unternehmer und damit als natürliche oder juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigt (Handelsgeschäft). Geschäftsverhältnisse mit Verbrauchern und damit natürlichen Personen, die das Geschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchergeschäft), werden nicht begründet.

1.3.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Webseite des Agenten unter https://www.thegreensocial.de/AGB einsehbar und downloadbar und stehen somit dem Partner vor Abschluss des Vertrages zur Einsicht zur Verfügung.

1.4.

Abweichende Bedingungen eines Partners sowie Ergänzungen oder Änderungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von dem Agenten schriftlich bestätigt werden.

1.5.

Geschäftsabschlüsse erfolgen nur in Deutschland, wo der Agent seine Leistungen ausschließlich erbringt.

§ 2 Abschluss des Dienstleistungsvertrages

Mit dem Partner werden Dienstleistungsverträge geschlossen. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich online über das Bestell- und Buchungssystem des Agenten auf seiner Website www.thegreensocial.de. Dort kann der Partner unter den dargestellten Angebotsvarianten das von ihm gewünschte Leistungsangebot durch entsprechendes Anklicken annehmen, wodurch er dann auch die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Agenten für den Vertrag bestätigt. Mit Vertragsabschluss erteilt der Partner dem Agenten eine SEPA-Einzugsermächtigung.


§ 3 Leistungen / Abonnement

3.1.

Der Agent bietet seine Leistungen in Form von zeitlich befristeten Abonnements mit einer Mindestlaufzeit von zunächst 24 Monaten an.
Folgende Leistungen kann der Kunde buchen:
Gestaltung einer Website
Employer-Branding
Markenaufbau
Kundengewinnung durch Social Media – Kampagnen (z.B. Reels u.ä.)
Mitarbeitergewinnung
SEO
Keyword-Kampagnen

3.2.

Die genauen Inhalte der aufgeführten Leistungen und deren Preise werden auf der Website des Agenten dargestellt und erläutert.

3.3.

Der Partner kann seine gebuchten Leistungen jederzeit um andere Module kostenpflichtig erweitern. Eine zukünftige Streichung von Leistungen, die bereits erbracht wurden, ist nicht möglich, da ansonsten der langfristige Erfolg des auf den Partner zugeschnittenen Marketing-Konzepts gefährdet wird.


§ 4 Pflichten des Partners

4.1.

Im Rahmen eines On-Boarding-Prozesses wird der Partner dem Agenten alle erforderlichen Informationen, die dieser zur Umsetzung der gebuchten Maßnahmen benötigt und für erforderlich hält, in dem gewünschten Format zeitnah zur Verfügung stellen. Auch danach hält der Partner abgeforderte Informationen u.ä. zur Übergabe bereit oder wird diese kurzfristig beschaffen.

4.2.

Der Partner erteilt mit Abschluss des Vertrags- und Geschäftsverhältnisses seine generelle und uneingeschränkte Zustimmung für jegliche Maßnahmen und Handlungen, die für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen durch den Agenten notwendig und erforderlich sind und/oder den Gesamtzweck der Tätigkeiten des Agenten fördern. Die Zustimmung bezieht sich auch gegenüber Dritten, deren Dienste der Agent für die geschuldeten Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

4.3.

Der Partner erteilt dem Agenten ein zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränktes Nutzungs- , Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an von ihm übermittelten Inhalten (z.B. Fotos und Videos) und den neu geschaffenen Inhalten und Werken. Der Agent wird berechtigt, Änderungen an der Struktur der übermittelten Daten oder den Datenformaten vorzunehmen, soweit dies zur Erbringung der geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

4.4.

Der Partner hat sicherzustellen, dass jegliche übermittelten Daten und Informationen der Richtigkeit entsprechen, sich für die beabsichtigten Zwecke eignen und eigene oder Rechte Dritter nicht verletzen. Dies betrifft insbesondere etwaige Urheberrechte Dritter an übermittelten Informationen oder Unterlagen, wie z.B. Fotos, Texten oder Videos. Sollten im Fall der Verletzung Ansprüche Dritter gegen den Agenten gestellt werden, stellt der Partner diesen von jeglichen Rechten Dritter frei. Dies beinhaltet z.B. auch die Erstattung bereits entstandener oder zukünftig entstehender Kosten und den Eintritt in laufende Prozessverfahren als Streithelfer.

4.5.

Der Partner ist verpflichtet, Rechtsverletzungen dem Agenten unmittelbar nach Anzeige und Kenntnis mit der genauen Bezeichnung des beanstandeten Bereichs und der Urheberschaft des Verletzten in Textform mitzuteilen. Eine unmittelbare Anzeige ist erforderlich, damit der Agent seine Prüfungs- und Beseitigungspflichten im Sinne der Ziffer 5.3. dieser AGB rechtzeitig erfüllen kann. Für etwaige Verzögerungen und daraus entstehende Schäden für den Agenten haftet der Partner dem Agenten gegenüber in voller Höhe.

4.6.

Dem Partner werden keine Exklusivrechte eingeräumt, d. h. dass der Agent auch für branchenidentische oder branchenähnliche Partner dieselben oder ähnliche Dienstleistungen erbringen kann.


§ 5 Pflichten des Agenten / Haftung / Auftragsdatenverarbeitung

5.1.

Der Agent erbringt seine Leistungen auf Grundlage der Informationen, die ihm der Partner auf konkrete Nachfrage und im Rahmen der gebuchten Leistungspakete zur Verfügung stellt. Ein Mitspracherecht der Partners an den erarbeiteten Ergebnissen ist auf die Korrektur offensichtlicher Verarbeitungsfehler beschränkt.

5.2.

Im Rahmen der zu erbringenden Leistungen, wie z.B. der Erstellung von Logos oder Webseiten inklusive Impressum, beschränkt sich die Haftung des Agenten ausschließlich auf die gestalterische Umsetzung. Der Agent erbringt keinerlei rechtliche (Beratungs-)Leistungen, sodass eine Haftung für rechtliche Fragen und Inhalte, wie z.B. einer Markenkollisionsprüfung, Gestaltungsanforderungen an ein Impressum oder die Erfüllung von Informationspflichten, ausscheidet. Sofern rechtliche Fragen oder Inhalte zu klären sind, kann der Agent auf Nachfrage und Wunsch des Partners entsprechende Fachleute mit der erforderlichen Expertise empfehlen.

5.3.

Der Agent haftet im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages nur für eigene geschaffene Inhalte. Hinsichtlich ihm übermittelter Informationen und Unterlagen des Partners, wie sie beispielhaft in Ziff. 4.3. dieser AGB genannt sind, haftet der Agent nicht für diesbezügliche, mögliche Rechtsverletzungen Dritter und hat die Inhalte demnach nicht zu überprüfen. Der Agent ist lediglich verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu beseitigen, sobald er davon Kenntnis erlangt und diese auf deren Rechtswidrigkeit überprüft hat (Störerhaftung). Mit der Beseitigung der rechtswidrigen Inhalte verhindert der Agent weitere gleichartige Rechtsverstöße daraus. Er wird daneben weitere zumutbare und wirksame Vorkehrungen gegen weitere gleichartige Verstöße treffen. Eine weitergehende Haftung des Agenten besteht nicht.

5.4.

Der Agent haftet nur, wenn er eine Leistungsstörung, wie z.B. einen technischen oder fremdbedingten (z.B. durch Hacker-Angriffe) Ausfall der Webseite des Partners oder einen Datenverlust, vorsätzlich oder leicht fahrlässig verschuldet hat. Der Agent sichert zu, zum Betrieb der beauftragten Leistungen jegliche technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben, um eine Leistungsstörung zu verhindern. Nur auf Anforderung des Partners erstellt der Agent kostenpflichtige Backups über vertraglich geschaffene Inhalte.

5.5.

Vorübergehende Einschränkungen in der Systemnutzung entstehen zwangsläufig z.B. bei notwendigen Arbeiten am Betriebssystem oder dem Aufspielen von Updates. Solche Einschränkungen, über die der Partner vorab informiert wird, hat er entschädigungslos hinzunehmen. Eine Haftung des Agenten für solche Einschränkungen besteht nicht.

5.6.

Der Agent wird die beauftragten Leistungen in dem vorgegebenen Zeitfenster erbringen, sobald ihm alle dafür notwendigen und erforderlichen Informationen, Unterlagen u.ä. zur Verfügung gestellt worden sind. Er wird den Partner über seine Tätigkeiten regelmäßig informieren und sich für Rückfragen und Anmerkungen des Partners per Video-Call auf vorherige Anfrage bis zu einem Zeitfenster von 30 Minuten/Monat kostenfrei und darüber hinaus kostenpflichtig gemäß Dienstleistungsvertrag erreichbar halten. Für darüber hinausgehende Fragen oder Anmerkungen wird dem Partner ein E-Mail-Ticketsystem zur Verfügung gestellt, das der Agent der Reihenfolge nach ihrem Eingang bearbeitet.

5.7.

Der Agent führt regelmäßige Upgrades geschaffener Leistungen und Werke durch, die spätestens im Zeitpunkt der Laufzeit-Verlängerung erbracht werden.

5.8.

Der Agent schuldet keinen Erfolg der ergriffenen Maßnahmen. Er haftet nicht für Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Leistungen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Agenten tätig sind, von dem Agenten nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die von dem Partner genutzte Hardware- und Software sowie technische Infrastruktur können Einfluss auf die Leistungen des Agenten haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von dem Agenten erbrachten Leistungen haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen des Agenten.

5.9.

Der Agent haftet unabhängig vom Rechtsgrund nur für vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung von Kardinalspflichten sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Ausgeschlossen ist der Ersatz für Folgeschäden, insbesondere Schäden an Hardware, Software oder aufgrund Datenverlusts auf Seiten des Partners sowie entgangener Gewinn.

5.10.

Hinsichtlich der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Partners schließt der Agent mit dem Partner einen Auftragsdatenverarbeitungs-vertrag ab und wird einen solchen inhaltsgleich auch mit Dritten, deren Dienste er sich zur Erfüllung der beauftragten Leistungen bedient, abschließen.


§ 6 Eigentums- und Nutzungsrechte

6.1.

An jeglichen Inhalten und Ergebnissen, die der Agent auf der Grundlage übermittelter Informationen und Unterlagen für den Partner erstellt, erwirbt der Agent das ausschließliche und uneingeschränkte Urheber-, Eigentums- und Nutzungsrecht.

6.2.

Sollte der Partner das Vertragsverhältnis mit dem Agenten nicht verlängern, so wird dieser sämtliche ergriffenen Maßnahmen beenden, einstellen und nicht fortführen sowie veröffentlichte Inhalte für die Zukunft löschen, d. h. vom Netz nehmen und aus den sozialen Medien beseitigen.

6.3.

Der Partner hat weder während des laufenden Vertragsverhältnisses noch danach einen Anspruch auf die Übertragung oder sonstige Zurverfügungstellung erbrachter Leistungen oder geschaffener Werke. Nach Vertragsende werden die übermittelten Daten und Inhalte von dem Agenten gelöscht bzw. vernichtet, es sei denn der Agent begehrt deren Herausgabe. Herausgegeben werden nur Inhalte und Unterlagen, die ausschließlich von dem Partner stammen und von dem Agenten nicht bearbeitet worden sind.


§ 7 Vertragslaufzeit / Zahlung

7.1.

Die Leistungen werden wie beschrieben auf bestimmte Zeit gebucht, d.h. mindestens für 2 Jahre. Eine vorzeitige Kündbarkeit ist aus ordentlichen Gründen nicht möglich. Ein Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Partner ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, d.h. per E-Mail an info@greensocial.de.

7.2.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Bankeinzug, d.h. der Partner erteilt dem Agenten mit seiner Buchungsbestätigung eine SEPA-Einzugsermächtigung. Die Zahlung ist bereits mit Vertragsabschluss fällig. Der Agent wird den Einzug also vor Erbringung seiner Leistungen tätigen.


§ 8 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

8.1.

Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, als vertraulich gekennzeichnete Informationen oder von denen man vernünftiger Weise davon ausgehen kann, dass sie vertraulich sind, als vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber, insbesondere anderen Partnern oder Agenten, nicht offen zu legen. Unter „Dritte“ fallen nicht Dienstleister, denen sich der Agent zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben und Leistungen bedient.

8.2.

Davon ausgenommen sind Informationen und Unterlagen, die im Rahmen des Dienstleistungsvertrages bearbeitet, verändert oder sonstwie zur Erfüllung des Vertragszwecks genutzt werden.

8.3.

Betriebsgeheimnisse, die die Parteien jeweils für sich definiert und der anderen Partei als solche angezeigt haben, unterliegen der uneingeschränkten Geheimhaltungspflicht.

8.4.

Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrags- und Geschäftsverhältnisses fort.


§ 9 Rechtsanwendung / Mediation / Gerichtsstand

9.1.

Auf das Vertrags- und Geschäftsverhältnis zum Partner findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für Partner, die ihren gewöhnlichen Geschäftssitz außerhalb von Deutschland haben.

9.2.

Der Agent und der Partner erklären sich mit Vertragsabschluss bereit, bei Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts zunächst ein Mediationsverfahren in Anspruch zu nehmen. Ein Mediator ist innerhalb von drei Wochen, nachdem eine Partei der anderen Partei dieses Verlangen schriftlich zur Kenntnis gegeben hat (Mediationsantrag), einvernehmlich von beiden Parteien zu bestimmen. Sollten sich die Parteien innerhalb dieser Frist nicht über die Bestimmung eines Mediators geeinigt haben, ist die nach dem vereinbarten Gerichtsstand zuständige Industrie- und Handelskammer anzurufen, um einen geeigneten Mediator zu bestimmen. Der vorgeschlagene Mediator kann dann nicht mehr abgelehnt werden.



Der Ort der Mediation richtet sich nach dem Geschäftssitz des Mediators, es sei denn, die Parteien vereinbaren einen anderen Ort. Die Parteien werden sich die Kosten der Mediation teilen. Reise- oder sonstige Kosten trägt jede Partei selbst.



Erst nach einem Scheitern der Mediation ist der Rechtsweg offen. Unter dem Scheitern der Mediation fällt auch bereits der Fall, dass ein Partner die beantragte Mediation ablehnt.


9.3.

Der Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Vertrags- und Geschäftsverhältnis ist Wuppertal.


§ 10 Datenschutz



Die Datenschutzbestimmungen des Agenten finden sich auf seiner Website unter dem separaten Menüpunkt Datenschutz.



Stand: Februar 2024

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